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   LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08   

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LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08 (https://dejure.org/2009,30085)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25.09.2009 - 3 Sa 595/08 (https://dejure.org/2009,30085)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25. September 2009 - 3 Sa 595/08 (https://dejure.org/2009,30085)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesiologie im Bereich der Anästhesieambulanz/Schmerztherapie und im Zentral-OP als Oberarzt [§ 16 lit. c TV-Ärzte/VKA]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Facharztes für Anästhesiologie im Bereich der Anästhesieambulanz/Schmerztherapie und im Zentral-OP als Oberarzt [§ 16 lit. c TV-Ärzte/VKA]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.2008 - 5 Sa 265/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Facharzt,

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Sie dient einem einheitlichen Arbeitergebnis, nämlich dem der gesamten ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Patienten in dem ihm zugewiesenen Bereich der Klinik (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2008 - 9 Sa 546/08 - und LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - beide zitiert nach Juris).

    (2) Ein Teilbereich ist nach dem Wortsinn ein abgrenzbarer Bereich einer übergeordneten Einheit (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - zitiert nach Juris) bzw. eine Untergliederung einer Gesamtheit (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zitiert nach Juris).

    Jedenfalls kann sich der Arbeitgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) nicht auf das Fehlen einer ausdrücklichen Übertragung der medizinischen Verantwortung berufen, wenn er den Arzt mit seiner Kenntnis und Billigung Aufgaben ausführen lässt, mit der medizinische Verantwortung verbunden ist (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - und Sächs. LAG, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - alle zitiert nach Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08

    Zur Eingruppierung eines Facharztes als Oberarzt nach § 16 TV Ärzte/VKA -

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    (2) Ein Teilbereich ist nach dem Wortsinn ein abgrenzbarer Bereich einer übergeordneten Einheit (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - zitiert nach Juris) bzw. eine Untergliederung einer Gesamtheit (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zitiert nach Juris).

    Die ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber muss daher entgegen der Ansicht der Beklagten nicht erst nach dem 31.07.2006 erfolgt sein (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08 -, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - und LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2009 - 9 Sa 270/08 E - alle zitiert nach Juris).

    Vielmehr soll dem Krankenhausträger als dem Arbeitgeber die Entscheidung vorbehalten sein, welchen Oberärzten er medizinische Verantwortung für einen bestimmten Teilbereich überträgt (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - zitiert nach Juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2008 - 3 Sa 77/08

    Eingruppierung als Oberarzt - Teil- oder Funktionsbereich - medizinische

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Der Begriff "medizinisch" dient der Abgrenzung zu sonstigen ärztlichen Tätigkeiten, wie z. B. Verwaltungsaufgaben (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 - zitiert nach Juris).

    Jedenfalls kann sich der Arbeitgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) nicht auf das Fehlen einer ausdrücklichen Übertragung der medizinischen Verantwortung berufen, wenn er den Arzt mit seiner Kenntnis und Billigung Aufgaben ausführen lässt, mit der medizinische Verantwortung verbunden ist (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - und Sächs. LAG, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - alle zitiert nach Juris).

  • LAG Niedersachsen, 09.03.2009 - 9 Sa 270/08

    Eingruppierung eines Oberarztes - Übertragung der medizinischen Verantwortung

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien mit ihren tariflichen Regelungen - wie regelmäßig - auf einem vorhandenen Zustand aufsetzen wollten (so auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2009 - 9 Sa 270/08 E - zitiert nach Juris).

    Die ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber muss daher entgegen der Ansicht der Beklagten nicht erst nach dem 31.07.2006 erfolgt sein (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08 -, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - und LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2009 - 9 Sa 270/08 E - alle zitiert nach Juris).

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2008 - 9 Sa 546/08

    Eingruppierung von Oberärzten

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Sie dient einem einheitlichen Arbeitergebnis, nämlich dem der gesamten ärztlichen und pflegerischen Versorgung der Patienten in dem ihm zugewiesenen Bereich der Klinik (so auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2008 - 9 Sa 546/08 - und LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - beide zitiert nach Juris).

    Dies gilt umso mehr, wenn der Arbeitgeber den Arzt in Kenntnis des Verlangens der Höhergruppierung nach Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA unverändert weiterbeschäftigt (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.07.2008 - 9 Sa 546/08 - zitiert nach Juris).

  • LAG Sachsen, 26.05.2008 - 3 Sa 578/07
    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Er ist selbständig, wenn er organisatorisch abgrenzbar ist (vgl. Sächs. LAG, Urteil vom 26.05.2008 - 3 Sa 578/07 - und LAG Baden-Württemberg, aaO., beide zitiert nach Juris).

    Es kann nicht angenommen werden, dass die Tarifvertragsparteien zwar den für zwei kleine Bereiche zuständigen Oberarzt in die Entgeltgruppe III hätten eingruppieren wollen, den für lediglich einen - jedoch größeren - Bereich verantwortlichen Oberarzt nicht (vgl. Sächs. LAG, Urteil vom 26.05.2008 - 3 Sa 578/07 - zitiert nach Juris).

  • LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07

    Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Jedenfalls kann sich der Arbeitgeber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB ) nicht auf das Fehlen einer ausdrücklichen Übertragung der medizinischen Verantwortung berufen, wenn er den Arzt mit seiner Kenntnis und Billigung Aufgaben ausführen lässt, mit der medizinische Verantwortung verbunden ist (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.07.2008 - 3 Sa 77/08 -, LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - und Sächs. LAG, Urteil vom 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 - alle zitiert nach Juris).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Zwar liegt auch dann eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung in Form der Umgruppierung vor, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit des Arbeitnehmers die Vergütungsordnung ändert (vgl. BAG, Beschluss vom 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 - NZA 2005, 367 , m. w. N.).
  • LAG Hessen, 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08

    Eingruppierung als Oberarzt - medizinische Verantwortung - ausdrückliche

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Die ausdrückliche Übertragung der medizinischen Verantwortung durch den Arbeitgeber muss daher entgegen der Ansicht der Beklagten nicht erst nach dem 31.07.2006 erfolgt sein (so auch Hessisches LAG, Urteil vom 05.12.2008 - 3 Sa 1270/08 -, LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.04.2009 - 9 Sa 66/08 - und LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2009 - 9 Sa 270/08 E - alle zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 16.10.2008 - 7 Sa 761/08

    Eingruppierung; Oberarzt

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.09.2009 - 3 Sa 595/08
    Mit dem Landesarbeitsgericht Köln (vgl. Urteil vom 16.10.2008 - 7 Sa 761/08 - zitiert nach Juris) ist daher davon auszugehen, dass eine höhere medizinische Verantwortung als diejenige, die jeder Arzt für sein eigenes ärztliches Handeln ohnehin zu tragen hat, nur dem Arzt zukommen kann, der über sein eigenes ärztliches Handeln hinaus auch noch für das ärztlich-medizinische Handeln anderer einzustehen hat.
  • LAG Köln, 03.07.2008 - 13 Sa 1526/07

    Eingruppierung: Oberarzt

  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans -

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

  • LAG München, 14.08.2008 - 3 Sa 410/08

    Eingruppierung Oberarzt

  • LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 1131/07

    Eingruppierung

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